Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines

Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Sie haben Vorrang vor etwa inhaltlich abweichenden Bedingungen des Bestellers.

  1. Preise

Alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen erfolgen in EURO. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Diese verstehen sich, soweit nichts anders bestimmt ist, für Lieferung ab Lager des Lieferanten. Die Lieferung erfolgt zu den in Deutschland postüblichen Konditionen. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1. Angebot und Abschluss

Angebote verstehen sich stets freibleibend. An uns erteilte Aufträge sind angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Berichtigung vornehmen oder die Annahme des Auftrags ablehnen. Alle mündlichen und telefonischen Bestellungen – besonders auch mit Außendienstmitarbeitern oder Vertretern – bedürfen zu ihrer Gültigkeit schriftlicher Bestätigung. Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Daten sind nur annähernd und unverbindlich.

  1. Zahlung

Sofern der Käufer uns nicht vorbekannt ist, erfolgt die Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung. Ansonsten ist mangels abweichender Vereinbarung die Zahlung innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzüge fällig. Rechnungsdatum ist das Datum der Lieferung. Die Zahlung gilt erst zum Zeitpunkt des Eingangs bei uns als geleistet. Bei Zahlungsverzug sind ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Leitzinssatzes der Bundesbank zu entrichten. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Sollten die Zahlungsziele vom Käufer nicht eingehalten werden, können wir evtl. gewährte Rabatte, Sonderkonditionen, etc. kürzen. Zahlungen werden jeweils auf die „älteste“ offen stehende Rechnung geleistet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Solange und insoweit noch ältere Rechnungen offen stehen, sind neue Rechnungen nicht skontofähig.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festegestellt worden sind.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks oder Wechseln, Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiterzuverarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:a. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden, unbeschadet des jederzeit zulässigen Widerrufs durch den Verkäufer mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- und Vergleichsverfahrens.b. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer, der die Ware für den Verkäufer verarbeitet, nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehalte zum Gesamtwarenwert.c. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat. Dem Verkäufer steht an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.d. Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder sich seine Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verschlechtern, nicht einziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug und wesentlicher Vermögensverschlechterung des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
Beträge die aus abgetretenen Forderungen beim Käufer eingehen sind zur Überweisung gesondert aufzuheben.
Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt.e. Der Verkäufer gibt schon jetzt nach Weisung des Käufers vollbezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 10% übersteigt.f. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.g. Nimmt der Verkäufer aufgrund seines Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen.h. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o. a. genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe von dessen Forderung ab.i. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zu vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist.

  1. Lieferzeit

Die angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd. Voraussetzung für den Beginn der Lieferfrist ist, dass alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind undder Besteller alle Voraussetzungen erfüllt hat. Liefertag ist der Tag der Absendung. Teillieferungen sind zulässig. Stornierung ist erst möglich, nachdem uns eine 18tägige Frist zur ordnungsgemäßen Lieferung gesetzt wurde. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen, oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Besitzstörungen und dergl. auch in der Person unseres Vorlieferanten entbinden für die Dauer der Behinderung oder derenNachwirkung von der Lieferungspflicht. Zu einer Nachlieferung der auf diesen Zeitraum entfallenden Mengen sind wir nicht verpflichtet. Diese Ereignisse berechtigen uns, auch ohne Schadensersatzpflichtvom Vertrag zurückzutreten. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers, oder ändern sich dessen rechtliche Verhältnisse, so können wir Sicherheitsleistung verlangen oder falls solche verweigert wird, vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über den Käufer.

  1. Versand

Der Versand erfolgt, falls nichts anderes vereinbart ist, ab Lieferwerk oder unserem Lager. Er erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen. Falls der Käufer nicht selbst andere Versandvorschriften erteilt hat, werden wir die Versendung in seinem Auftrag auf dem nach unserem Ermessen besten Weg bewirken. Werden vom Käufer keine anderweitigen Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschäden gemacht, kann diese auf Kosten des Käufers von uns ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht.

  1. Mängelrügen

Mängelrügen können wir nur anerkennen, wenn diese unverzüglich – spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware – schriftlich bei uns eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder werden von anderer Seite Eingriffe an der Ware vorgenommen, sind wir von jeder Mängelhaftung frei. Bei nachweislich fehlerhafter Ware können wir nach unserer Wahl Gutschrift erteilen, nachbessern oder einwandfreien Ersatz liefern. Fehlende Packstücke oder Transportschäden müssen unverzüglich beim Transporteur (Spediteur, Post, etc.) gemeldet werden.
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichung der Qualität, Farbe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere wegen Dritt- oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Ebenso sind Ersatzansprüche ausgeschlossen, die aus eventuellen Schäden bei der Verarbeitung der Ware entstehen können.
Einwendungen oder Rücksendungen können nur berücksichtigt werden, wenn der Lieferschein mit zurückgegeben wird.
Die Waschanweisungen sind auf jedem Anhänger oder auf den Kleidungsstücken selbst angegeben. Die Nichtbeachtung der Waschanweisung befreit den Verkäufer von jeglicher Verantwortung.

  1. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen; soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

  1. Rückware

Solche werden nur angenommen, wenn die Rücknahme vorher schriftlich vereinbart wurde und die Rücksendung frachtfrei erfolgt. Sonderanfertigungen und nicht listenmässige Artikel können nicht zurückgenommen werden. Bedruckte, beflockte oder durch Dritte weiterverarbeitete Waren sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

  1. Wertklausel

Sollte das wirtschaftliche Wertverhältnis von Leistung und Gegenleistung (z. B. durch eine Änderung des Währungsverhältnisses sich nachhaltig ändern), so sollen sich entsprechende die Abschlusspreise ändern.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für alle Geschäftsbeziehungen ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht maßgebend. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bad Liebenwerda.

  1. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung lässt die übrigen Bestimmungen unberührt.